Allg. Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Eltinger Entrümpelung
§1 Allgemein & Geltungsbereich
(a) Diese AGB finden Anwendung auf alle Aufträge zwischen Auftraggeber und Eltinger Entrümpelung. Abweichende Geschäftsbedingungen sind nur gültig in schriftlicher Ausführung. Individuelle Vereinbarungen haben grundsätzlich Vorrang und ersetzen nur Teile der AGB.
§2 Beauftragungen einer weiteren Firma
(a) Eltinger Entrümpelung kann eine weitere Firma, zur Durchführung der Arbeiten, beauftragen.
§3 Leistungen
(a) Eltinger Entrümpelung führt, unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers, seine vereinbarten Verpflichtungen mit Sorgfalt einer ordentlichen Firma gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes aus.
(b) Zusätzliche Leistungen, welche bei Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar und notwendig sind, um die vereinbarten Leistungen zu erbringen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
(c) Die Mitarbeiter der Eltinger Entrümpelung sind ohne vorherige Absprache zwischen Auftraggeber oder seinem Vertreter und Auftragnehmer nicht verpflichtet, zusätzliche Leistungen zu erbringen.
(d) Beauftragt der Auftraggeber oder sein Vertreter die Eltinger Entrümpelung, nach Auftragserteilung weitere zusätzliche Leistungen, werden auch diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
(e) Alle entrümpelten Räume, Wohnungen und Örtlichkeiten werden Besenrein hinterlassen.
Hierzu zählen auch die von den Mitarbeitern der Eltinger Entrümpelung benutzte Wege, Treppenhäuser, Aufzüge, etc.
Es besteht jedoch keine Verpflichtung von Eltinger Entrümpelung zu Putz– und/oder Reinigungsarbeiten durchzuführen.
§4 Haftungsausschluss
(a) Eltinger Entrümpelung ist, bei unabwendbaren Ereignissen, welche auch durch äußerster Sorgfalt nicht abgewendet werden können, von jeglichem Schadensersatz und/oder Haftung befreit.
§5 Rechte Dritter
(a) Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass das Transport- und/oder Entrümpelungsgut frei von Rechten Dritter ist. Die Haftung der Eltinger Entrümpelung für eine nicht Beachtung dieser Pflicht ist ausgeschlossen.
§6 Eigentums Übertragung
(a) Bei Auftragserteilung gehen alle Gegenstände, Einrichtungen, Müll, Möbel und Inhalte der beauftragten Örtlichkeit in das Eigentum der Eltinger Entrümpelung über.
(b) Ein Zurückfordern, von den in der Auftragserteilung zu entsorgenden Gegenstände, Einrichtungen, Müll, Möbel und Inhalte ist nicht möglich.
(c) Insbesondere haftet Eltinger Entrümpelung nicht für den Verlust von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteine, Geld, Wertpapiere, Dokumente, Briefmarken oder Urkunden. Zudem wird ein Großteil der Gegenstände, die nicht verwendet werden können, fachgerecht entsorgt und sind somit unwiderruflich verloren.
(d) Eltinger Entrümpelung darf diese übertragenen Gegenstände, Einrichtungen, Müll, Möbel und Inhalte an Dritte weiter verkaufen.
(e) Werden angerechnete Gegenstände entfernt oder beschädigt wird der Rechnungsbetrag angepasst.
§7 Zahlung und Fälligkeit des Entgelts
(a) Der gesamte Rechnungsbetrag ohne Abzüge ist, wenn nicht anders vereinbart, nach Beendigung der Arbeit, innerhalb von 7 Werktagen auf das Konto der Orbit Seven e.K. zu überweisen oder Bar am Tag des Auftrags, bei dem von Eltinger Entrümpelung eingesetzten Mitarbeiter, zu zahlen.
§8 Kundenservice
(a) Bei Fragen oder Reklamationen kann der Auftraggeber per E-Mail (Eltinger.Entruempelung@gmail.com), WhatsApp oder telefonisch unter 0173/ 3575616 sein Anliegen einreichen.
(b) Der Auftragnehmer ist verpflichtet alle Schäden, die er im Zuge des Auftrags verursacht, sofort am Tag der Entrümpelung dem Auftraggeber zu melden und bei bedarf tritt die Haftpflichtversicherung der Eltinger Entrümpelung in Kraft.
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§9 Pflichten des Auftraggebers
(a) Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass das Transport- und/oder Entrümpelungsgut frei von Rechten Dritter ist. Die Haftung der Eltinger Entrümpelung für eine nicht Beachtung dieser Pflicht ist ausgeschlossen.
(b) Der Auftraggeber, als Geschädigter, hat bei der Endbegehung des Objektes, Schäden direkt am Tag der Entrümpelung oder spätestens innerhalb von drei Werkstagen zu melden, nach Unterschreiben des Abnahmeprotokolls sind keine Schadenswiedergutmachung möglich.
§10 Bild und Videomaterial
(a) Die Eltinger Entrümpelung darf alle Bilder und Videomaterialien von außen und innen, welche vor, während und/oder nach des Auftrags gemacht worden sind, auf seiner Webseite, Sozialmedia und Instant-Messengern veröffentlichen und hält alle Rechte, sofern nicht anders vereinbart.
§11 Salvatorische Klausel
(a) Sollten einzelne Teile dieser AGB nicht zutreffen und/oder nichtig sein oder werden, bleibt Wirkung der übrigen AGB bestehen.
§12 Datenspeicherung
(a) Alle Geschäftsnotwendigen Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, werden gespeichert und verwaltet aber nicht an Dritte weitergegeben.